Allgemein ist Geld aus einem Bausparvertrag zweckgebunden, es darf nur für "wohnwirtschaftliche Zwecke" genutzt werden. Es muss also für irgendeine Investition am Haus oder der Wohnung genutzt werden. Dies kann alles Mögliche sein: Kauf einer Immobilie, Um- oder Ausbau an bestehenden Immobilien, ebenso wie Renovierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.
Bei Personen unter 25 Jahren gibt es eine Sonderregelung, die Zweckbindung ist nicht ganz so streng. (Ihr Berater weiß darüber Bescheid.)
Der Kunde hat also "wohnwirtschaftliche Pläne" und benötigt dafür Geld. Sein Bausparvertrag gestaltet sich aktuell folgendermaßen:
50 % eingezahltes Guthaben + Zinsen
50 % Darlehensanspruch
_____________________
= 100 % Bausparsumme
Der Kunde teilt sein Vorhaben seinem Berater mit, dieser leitet daraufhin die Auszahlungen des Guthabens und des Darlehens an den Kunden in die Wege und der Kunde kann sein Vorhaben umsetzen.
Für das in Anspruch genommene Darlehen (in Höhe von 50% der Bausparsumme) berechnet die Bausparkasse dem Kunden Darlehens-Zinsen, welche der Kunde zusammen mit den Tilgunsbeiträgen (mtl. Rate für die Rückzahlung des Darlehens) an die Bausparkasse zurückzahlen muss.
Je nach Bauspartarif ergeben sich unterschiedlich lange Rückzahlung-Zeiträume für das Darlehen, auch die Höhe von Tilgung und Zinsen sind vom Tarif abhängig.
Die Laufzeit kann in den meisten Fällen durch Sonderzahlungen verkürzt werden.
Sobald der Kunde sein Bauspardarlehen (inkl. Darlehenszinsen) vollständig an die Bausparkasse zurückgezahlt hat, ist der Vertrag beendet.